Inhalt der letztwilligen Verfügung

INHALT DER LETZTWILLIGEN VERFÜGUNG


Hauptbestandteil einer Verfügung von Todes wegen ist die Erbeinsetzung, d.h. die Bestimmung der Person, die mit dem Todesfall in alle Rechte und Pflichten des Erblassers eintritt. Darüber hinaus stehen jedoch viele weitere Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung, die je nach persönlicher Lebenssituation von Bedeutung sein können. Mit einem Vermächtnis können einzelne Nachlassgegenstände bestimmten Personen zugewandt werden (z.B. ein Grundstück, ein Geldbetrag, wertvolle Gegenstände oder aber auch ein Wohnungsrecht oder ein Nießbrauch). Durch die Auflage kann z.B. der Erbe zur Vornahme einer bestimmten Handlung verpflichtet werden wie beispielsweise der Grabpflege. Durch die Anordnung der Testamentsvollstreckung kann eine Vertrauensperson oder eine vom Nachlassgericht zu bestimmende Person damit betraut werden, die Auseinandersetzung des Nachlasses vorzunehmen oder bei der Dauervollstreckung für einen gewissen Zeitraum den Nachlass zu verwalten, was sich vor allem bei minderjährigen Erben anbietet.


Bei bestimmten familiären Situationen – wie z.B. bei Scheidung oder beim Vorhandensein behinderter Kinder – besteht in der Regel erheblicher Handlungsbedarf im Hinblick auf das Erbrecht. Auch hier stehen die verschiedensten Gestaltungsmittel zur Verfügung.


Dies waren nur einzelne Beispiele, die in einer Verfügung von Todes wegen geregelt werden können. Ihr Notar kann Sie ganz individuell hierüber beraten und die für Sie passende Verfügung entwerfen.