Eingetragene Lebenspartnerschaften

EINGETRAGENE LEBENSPARTNERSCHAFTEN

 

Gleichgeschlechtliche Partner können eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründen, die dem gesetzlichen Leitbild der Ehe weitgehend nachgebildet ist. Als Güterstand hat der Gesetzgeber die sogenannte Ausgleichsgemeinschaft vorgesehen, die in ihren Wirkungen der Zugewinngemeinschaft bei Eheleuten entspricht. Möchten die Partner hiervon abweichen oder Regelungen zum Unterhalt treffen, können sie dies in einer notariellen Urkunde vereinbaren, die im wesentlichen die selben Regelungen enthalten kann wie ein Ehevertrag.

 

Siehe hierzu Recht-aktuell: Bayerisches Gesetz zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes