Handelsregister


HANDELSREGISTER


Aus dem Handelsregister lassen sich die Firma und der Sitz eines Unternehmens sowie die Vertretungsberechtigung der für das Unternehmen handelnden Personen entnehmen. Da es öffentlich ist, kann jeder Einsicht in das Handelsregister nehmen und auf seinen Inhalt vertrauen. Wesentliche Änderungen wie in der Geschäftsführung bzw. dem Vorstand, der Firma, des Sitzes oder des Unternehmenszwecks, des Gesellschaftsvertrages bei Kapitalgesellschaften, die Erteilung und der Widerruf einer Prokura und Änderung im Gesellschafterbestand bei OHG und KG sind daher anzumelden. Dabei genügt eine notarielle Unterschriftsbeglaubigung unter der entsprechenden Anmeldung, die natürlich der Notar entwerfen kann. Darüber hinaus legt er die Anmeldung beim Handelsregister vor und überwacht die richtige Eintragung.


Das Handelsregister wird in elektronischer Form geführt. Über www.handelsregister.de  und www.justizregister.de kann bundesweit und kostenlos recherchiert werden, ob und wo ein Unternehmen eingetragen ist. Der Abruf von detaillierten Angaben zu dem Unternehmen ist dann nach vorheriger Anmeldung und gegen Gebühr möglich.