Gesellschaftsrecht


GESELLSCHAFTSRECHT


Das Gesellschaftsrecht ist eine hoch komplexe Materie. Es begleitet den Unternehmer von der Gründung bis hin zur Gestaltung von komplexen Strukturen mehrerer Gesellschaften in einem Konzernverbund. Dabei kommt der Wahl der richtigen Gesellschaftsform eine entscheidende Bedeutung zu. Hierbei sind bei der Gestaltung insbesondere auch steuerliche Aspekte zu berücksichtigen.


Gerade im Bereich neuer Techniken werden oftmals Joint-Venture-Verträge geschlossen, wenn sich verschiedene Gesellschaften mit unterschiedlichem Konw How an einer neu zu gründenden Kapitalgesellschaft beteiligen.


Sofern externe Kapitalgeber für die Weiterentwicklung des Unternehmens von Belang sind, müssen komplexe Regelungen im Rahmen von Beteiligungsverträgen (Venture Capital Beteiligungen) vereinbart werden. Dies reicht von der Frage, ob ein Beirat eingerichtet werden muss, der die Geschäftsführung kontrolliert und berät, welche Reportingpflichten der Geschäftsführer zu erfüllen hat, bis dahin, wann welche Geldbeträge seitens der Kapitalgeber zu erbringen sind, insbesondere wenn diese gestaffelt nach dem Erreichen entsprechender "Meilensteine" einbezahlen müssen. Im übrigen sind umfangreiche Garantiekataloge zu erarbeiten, für deren Richtigkeit die bisherigen Gesellschafter einzustehen haben und dieren Verletzung entsprechende persönliche Haftungen der Gesellschafter gegenüber den Venture-Capital-Gebern zur Folge haben. In diesem Zusammenhang müssen Haftungsobergrenzen, Zahlungsmodalitäten, Freigrenzen und eventuelle Sicherheitsleistungen geregelt werden. Die Kapitalgeber legen Wert darauf, die übrigen Gesellschafter bei einem eventuellen Verkauf des Unternehmens, mitzuverpflichten zu können, auch ihre Anteile zu verkaufen und eine dem Risiko des Wagniskapitalgebers entsprechende Erlösverteilungsregelung, die sich nicht mehr am Kapitalbesitz der Gesellschaft orientiert, zu vereinbaren.