Überlassung/Schenkung

ÜBERLASSUNG/SCHENKUNG


Der Notar berät und begleitet die Mandanten bei der Vorbereitung der Übergabe von Vermögenswerten an die nachfolgende Generation. Hierbei besteht oftmals großer Beratungsbedarf, um die Interessen der Übergeber und der Übernehmer auszugleichen und zugleich auch steuerliche Rahmenvorgaben zu berücksichtigen, damit nicht unnötig Erbschaftsteuer anfällt. Sehr oft wird die Übertragung von Vermögenswerten davon abhängig gemacht, dass dem Übergeber noch lebenslange Rechte z.B. auf Nutzung der Immobilien oder auf Erhalt des Ertrages aus der Vermietung der Immobilie verbleiben und sich der Übergeber auch die Rückforderung der Schenkung unter bestimmten Voraussetzungen vorbehält. Dies alles wird bei der Vertragsgestaltung berücksichtigt.