Leistungsspektrum


AUFGABEN DES NOTARS

BESPRECHUNG UND ENTWURFSERSTELLUNG

Der Notar betreut seine Mandanten umfassend. Die Dienstleistung des Notars beginnt mit der ausführlichen persönlichen Besprechung der Anliegen des Mandanten. Auf dieser Basis wird dann ein Entwurf des notariellen Vertrags gefertigt, der den Vertragsparteien zur Prüfung und Durchsicht übermittelt wird. So wird für alle Beteiligten gewährleistet, dass jeder im Vorfeld genügend Gelegenheit hat, sich mit dem Vertrag oder dem Gegenstand der Beurkundung auseinanderzusetzen. Soweit Änderungswünsche größeren Umfangs vorliegen, können diese rechtzeitig vor der Beurkundung der Kanzlei bekannt gegeben werden, damit diese in den Vertragstext eingearbeitet werden können.


BEURKUNDUNG

Nach Wunsch der Mandanten wird ein Beurkundungstermin vereinbart. Bei diesem wird der gesamte Vertragstext durch den Notar vorgelesen. Die Beteiligten dürfen und sollen alle Fragen während des Verlesens stellen, damit diese vom Notar umfassend beantwortet werden können. Änderungen und Berichtigungen werden hierbei in den Vertragstext integriert. Im Anschluss hieran erfolgt die Unterzeichnung durch alle Vertragsparteien und den Notar. Damit ist die Urkunde errichtet. Diese wird nach Registrierung in den Büchern des Notars kopiert und den Beteiligten mit Faden geheftet und mit Siegel und Unterschrift des Notars versehen übersandt.


VOLLZUG DER URKUNDE

Nach Errichtung der Urkunde kümmert sich der Notar auch um den Vollzug, d.h. die Durchführung des Vertrags im Grundbuch, Handelsregister, usw.; er holt alle erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen von Kreditinstituten oder Behörden ein und überwacht die Absicherung beider Vertragsteile bei der Vertragsabwicklung. Er reicht die Urkunden in elektronischer Form beim Handelsregister ein und überwacht die Eintragungen.


FUNKTION DES NOTARS


Der Notar ist – im Gegensatz zum Rechtsanwalt – Träger eines öffentlichen Amtes und unparteiischer, neutraler Berater aller Vertragsteile, er berät alle Beteiligten objektiv und trägt Sorge dafür, dass ein ausgewogener und möglichst klar und eindeutig formulierter Vertrag gestaltet wird. Dieser soll dem Interesse aller Vertragsteile an einer sicheren Vertragsabwicklung unter Minimierung der Risiken Rechnung tragen und später Streit zwischen den Vertragsteilen vermeiden. Ferner soll die notarielle Beurkundung vor Übereilung und unüberlegtem Handeln schützen und dient hierbei in erster Linie dem Verbraucherschutz. Selbst nach vielen Jahren beweisen die mit Faden und Siegel gebundenen Urkunden die getroffene Vereinbarung und die Identität der Unterzeichner. Sämtliche Register des Staates wie Grundbuch, Handelsregister, Vereinsregister verlassen sich auf Richtigkeit der notariellen Urkunde.


Der Notar ist aber nur für die rechtliche Gestaltung des Vertrages zuständig, eine wirtschaftliche Beratung und Beurteilung des Vertrags erfolgt durch den Notar nicht. Der Notar darf nicht in die Preisfindung und Preisgestaltung einwirken, es sei denn, der Vertrag wäre wegen Wuchers sittenwidrig.


Eine steuerliche Beratung ist ebenfalls nicht Aufgabe des Notars, sondern des Steuerberaters des Mandanten, der dessen finanzielle und steuerrelevanten Verhältnisse im Gegensatz zum Notar genauestens kennt. Daher ist dringend anzuraten, Verträge vor Beurkundung vom Steuerberater überprüfen zu lassen. In schwierigen Fällen erfolgt sowieso vor Beurkundung eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen Steuerberater und Notar.