Erbrecht


ERBRECHT


Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Notars ist das Erbrecht, dabei insbesondere die Beratung und Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen aber auch Beurkundungen nach Eintritt eines Erbfalls, wie den Erbscheinsantrag und der Erbauseinandersetzung sowie die Beglaubigung der Erbschaftsausschlagung.


Wenn Sie die Erbfolge nach Ihrem Tod nicht regeln, gilt die gesetzliche Erbfolge, die häufig zu unerwünschten Konsequenzen führt. Hinterlässt z. B. der verstorbene Ehegatte Kinder, so kann der überlebende Ehegatte nur mit deren Einvernehmen über das gemeinsame Vermögen verfügen. Sind die Kinder noch minderjährig, bedarf es auch noch der Mitwirkung des Familiengerichts. Bei kinderlosen Ehegatten erben neben dem überlebenden Ehegatten auch die Eltern des Erblassers oder dessen Geschwister. Will man dies vermeiden, sollte man die Erbfolge durch eine Verfügung von Todes wegen selbst regeln.