Firma

FIRMA


Unter der Firma versteht man den Namen, unter dem der Kaufmann das Handelsgeschäft führt und in das Handelsregister eingetragen hat. Das Firmenrecht ist inzwischen erheblich liberalisiert. Zulässig sind nunmehr Personenfirmen, Sachfirmen oder auch reine Phantasiefirmen, sofern diese kennzeichnungsfähig und unterscheidungskräftig und nicht irreführend sind. Jede Firma muss einen Zusatz führen, der ihre Rechtsform kenntlich macht (z.B. GmbH, AG, e.K., KG).


Der Notar berät über die Grenzen zulässiger Firmierung, der Mandant kann aber auch im Vorfeld eine Firmenrecherche bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer in Auftrag geben.