Rechtsformen


RECHTSFORMEN


Das Handels-und Gesellschaftsrecht stellt bei der Unternehmensgründung verschiedene Rechtsformen zur Verfügung. Entscheidend hierfür sind steuerliche, haftungsrechtliche, organisatorische und arbeitsrechtliche Aspekte. Darüber hinaus kommt es darauf an, wie flexibel der Gesellschafterkreis sein soll und was im Falle des Todes eines Gesellschafters passieren soll. Zusammen mit dem Steuerberater kann der Notar Sie über die für sie richtige Rechtsform beraten.


Siehe hierzu: www.gruenderagentur-bayern.de


Die einzelnen Rechtsformen sind:

KAPITALGESELLSCHAFTEN

PERSONENHANDELSGESELLSCHAFTEN

DER EINGETRAGENE KAUFMANN