Eingetragener Kaufmann


RECHTSFORMEN


DER EINGETRAGENE KAUFMANN

Kaufmann im Sinne des HGB ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt oder wer aus anderen Rechtsgründen im Handelsgesetzbuch als Kaufmann eingeordnet wird.


Unter den Begriff Handelsgewerbe fällt jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. Letzterenfalls wird der Gewerbetreibende Kaufmann mit Eintragung seiner Firma im Handelsregister. Kaufleute sind verpflichtet, die Firma und den Ort der Handelsniederlassung in öffentlich beglaubigter Form zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Für die in seinem Handelsgewerbe begründeten Verbindlichkeiten haftet der Kaufmann unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen.