Erbauseinandersetzung

ERBAUSEINANDERSETZUNG


Der Notar hat nunmehr die ausschließliche Zuständigkeit zur Vermittlung von Erbauseinadersetzungen. Hierbei werden die Miterben einer Erbengemeinschaft zu einem gemeinsamen Termin eingeladen, bei dem der Notar vermittelnd tätig wird, um in einer Vergleichs-vereinbarung eine Auseinandersetzung und somit endgültige Aufteilung des Nachlasses zu erreichen.